Die Rürup-Rente ist eine Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Sie wurde von Bert Rürup erfunden und dient der standardmäßigen finanziellen Absicherung im Alter. Jedoch ist diese Rentenform nicht wie andere umlagefinanziert, sondern wird durch Kapital gedeckt. Der wesentlichste Unterschied zur Riester Rente besteht darin, dass die Rürup-Rente monatlich und über einen langen Zeitraum hinweg gezahlt wird. Dagegen ist es bei der Riester-Rente möglich Teilkapitalauszahlungen zu beantragen, die bis zu einer Höhe von 30 % des Gesamtkapitals betragen können. Dies gilt allerding nur für die Anfangszeit der Rente. Der klare Vorteil bei der Rürup-Rente besteht darin, dass sie förderungsfähig ist. Dafür gibt es insgesamt vier verschiedene Tarife, mit denen man eine staatliche Unterstützung während der Sparphase, also der Phase, in der man arbeitet, erhält. Bei der ersten handelt es sich um eine konventionelle Rentenversicherung, die zweite findet sich in einer fondsgebundenen Rentenversicherung und die dritte in der Versicherungsart nach dem britischen Vorbild (zum Beispiel Friends Provident oder Standard Life). Zuletzt schließt sich noch der Fondsparplan an, der in der Ansparphase zum Tragen kommt.
Wichtige Informationen zur Rürup-Rente
Eine derartige Rentenform ist in der Ansparphase in keinem Fall pfändbar. Unter einer Pfändbarkeit versteht man die Vollstreckung von Geldern durch einen Gerichtsvollzieher, sofern der Schuldner ausstehende Zahlungsforderungen seitens eines Gläubigers besitzt. Auch kündigen kann man eine solche Rentenform nicht während der Einzahlungsphase. Lediglich in der Auszahlungsphase, also wenn die Rente bezogen wird, ist dies möglich. Sollte der Auszahlungsbetrag über der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze liegen, so ist es möglich diesen zu pfänden. Sollte der Vertragspartner, für den die Rente geplant ist bereits während der Ansparphase sterben, so haben die Hinterbliebenen keinen Anspruch auf das Geld. Nur ein paar Ausnahmeregelungen können bereits bei Abschluss des Vertrages festgehalten werden. Zum einen ist es machbar, dass vereinbart wird, dass der Hinterbliebene oder die Kinder, die Kindergeld beziehen, Anspruch auf die eingezahlte Summe haben. Darüber hinaus kann das angesparte Geld auf die Rente der Hinterbliebenen angerechnet werden. Sollte dies nicht festgelegt worden sein, so kommt das Geld der Versicherungsgemeinschaft zugute. Der bedeutendste Vorteil der Rürup-Rente liegt darin, dass sie staatlich gefördert wird. Zudem bleibt das Kapital, das angespart wurde, in Bezug auf Arbeitslosengeld zwei, unberücksichtigt.
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